FAQ

Häufig gestellte Fragen:

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Ja. Ein Probetraining ist bei uns jederzeit kostenlos möglich.

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Die Trainingszeiten und Orte finden Sie unter “Training”.

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Nein. Einfach vorbeikommen ist ausreichend. Wenn Sie möchten, können Sie den Übungsleiter vorher per E-Mail informieren.

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Das ist richtig. Für die Probestunde benötigen Sie nur normale Sportsachen. Turnschuhe sind nicht notwendig, da die Schüler überwiegend barfuß trainieren. Ein Training mit Schuhen ist auch möglich, dann jedoch bitte auf helle Schuhsohlen (Hallenschuhe) achten.

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Die Frage, welches Alter das Beste ist, um mit dem Kung Fu zu beginnen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Allgemein sagen wir, die Kinder sollten je nach Entwicklung mindestens 5 bis 6 Jahre alt sein. Dabei ist der wichtigste Punkt, dass die Kinder zusammen mit anderen Kindern in einer Gruppe trainieren können. Prinzipiell ist es jederzeit möglich in den Turnhallen ein kostenloses Probetraining zu machen. Dabei kann geschaut werden, ob der Sport dem Kind Spaß macht und inwieweit das Training in der Gruppe funktioniert. Wir empfehlen, einfach mal vorbei zu kommen und das Probetraining zu machen.

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Nach dem Probetraining besteht die Möglichkeit, Mitglied in unserem Verein zu werden. Dazu beachten Sie bitte die Beitragsordnung unseres Vereins. Bei halbjährlicher Zahlungsweise im Voraus werden Rabatte in der Höhe eines Monatsbeitrages gewährt.

Die Mitgliedsbeiträge finden Sie unter: “Info / Mitgliedsbeitrag”.

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Die allerwenigsten unserer Mitglieder haben vorher eine Kampfkunst oder sonst irgendeinen Vereinssport betrieben. Es bedarf außer Interesse keinerlei Voraussetzungen, um bei uns mit zu machen und es halt einfach mal auszuprobieren. Die Erfahrung bekommt jeder erst beim Training.

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Ja. Die Anmeldegebühr beträgt 32 Euro und beinhaltet einen kompletten Kung Fu Anzug inklusive grauer Schärpe und einen Vereinsausweis.

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Prinzipiell verfällt ein Gürtel bei uns nicht. Es ist aber einfacher, wenn man noch den alten Vereinsausweis oder einen “Zeugen” für die damalige Prüfung hat. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Art “anerkennenden Nachprüfung”.

 

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